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Geschäftszeiten
Mo, Di, Mi & Fr 8:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
Mittagspause täglich von 12:30 – 13:30 Uhr
Arbeiten Sie in einem Beruf, in dem Sie viel stehen müssen und kennen Sie das ungute Gefühl, dass sich bemerkbar macht nur, weil Sie daran denken, dass Sie morgen wieder den ganzen Tag stehen müssen? Hier sollten Sie nicht lange warten, sondern rechtzeitig handeln! Wenn Sie nun auch noch an einer Fehlstellung leiden und auf der Arbeit nicht die Möglichkeit haben, Ihre Einlagen zu tragen, sollten Sie unbedingt bei uns vorbeischauen und sich beraten lassen. Leben Sie nicht mit den Schmerzen und freuen Sie sich auf die Arbeit am nächsten Tag!
Sollten Sie einen Beruf haben, in dem Sie viel Gehen und Stehen müssen ist es besonders wichtig, auf ein hochwertiges Schuhwerk zu achten. Sollten Sie dies nämlich nicht tun, ist die Gefahr einer Fehlstellung sehr hoch und so müssen Sie damit rechnen in späterer Folge, Probleme mit Ihren Füßen zu bekommen.
Wenn Sie an einer Fehlstellung leiden und Einlagen tragen müssen, können hier Probleme bei Arbeitsschuhen auftauchen. Bei gefährlicheren Arbeiten wie z.B. dem Arbeiten auf einer Baustelle als Maurer etc. sind Sie auf spezielle Sicherheitsschuhe angewiesen. Diese Sicherheitsschuhe wurden nach speziellen Standards und Richtlinien hergestellt, damit Sie bestens geschützt sind und sich so keiner Gefahrenquelle aussetzen müssen. Sollten Sie jedoch nun auf Einlagen angewiesen sein, kann es hierbei Probleme geben, da Sie Ihre herkömmlichen Einlagen nicht in einen Sicherheitsschuh geben dürfen.
Dies hat ein Gesetz – welches im Jahre 2007 in Kraft getreten ist – festgelegt. Im DGUV 112-191 (ehemals BGR 191) steht geschrieben, dass herkömmliche Einlagen, welche Sie in Ihren Freizeitschuhen tragen, nicht in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dies hat den Grund, dass die Einlage einen gewissen Platz im Schuh einnimmt. So kann nicht mehr gewährleistet werden, dass Ihre Füße in diesem „Sicherheitsschuh“ auch noch wirklich gegenüber Einflüssen auf der Arbeit bestens geschützt sind. Somit entsteht eine potentielle Gefahrenquelle auch für Sie.
Zwar ist es Ihnen nicht mehr möglich, Einlagen in einem Sicherheitsschuh zu tragen, jedoch können Sie trotzdem ohne weiters, einen speziellen orthopädischen Sicherheitsschuh verwenden. Hierbei ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, dass er die Kosten des orthopädischen Sicherheitsschuhes für Sie übernimmt. Ansonsten ist es Ihnen nicht erlaubt, dass Sie ohne diesen Schuh auf der Baustelle etc. weiterarbeiten.
Ihren maßangefertigten Sicherheitsschuh bekommen Sie natürlich bei uns. Dabei sieht es so aus, dass Sie in unser Haus kommen und wir mit Ihnen genauestens alles durchbesprechen. Auch werden wir Ihre Füße untersuchen, eine Fußdruckmessung durchführen, sowie den Fuß genauestens vermessen. Denn nur dadurch wissen wir dann auch, worauf wir bei der Herstellung in unserer Manufaktur achten müssen. Kommen Sie deshalb bei uns vorbei und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Der Unterschied zwischen einem orthopädischen Sicherheitsschuh und einem normalen Sicherheitsschuh ist der, dass Sie bei einem orthopädischen Schuh, Ihre Fehlstellung optimal ausgeglichen haben. So können Sie wieder beschwerdefrei arbeiten.
Die orthopädischen Sicherheitsschuhe aus unserem Haus werden so hergestellt, dass diese einerseits den Richtlinien entsprechen und andererseits Ihre Fehlstellung optimal ausgleichen. Solche Schuhe sind deshalb nicht leicht herzustellen und brauchen eine geschulte Fachkraft.
Damit wir die Richtlinien nicht verletzen und Sie sich sicher sein können, dass diese Schuhe auf der Arbeit auch zugelassen sind, lassen wir diese Schuhe natürlich zuvor überprüfen und bestätigen – damit Sie hier auf der 100 % sicheren Seite sein können.
Orthopädische Einlagen für Träger von Arbeits-Sicherheitsschuhen unterliegen der berufsgenossenschaftlichen Regel „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ BGR 191. Unser Fußversorgungskonzept ist speziell für diese hohen Anforderungen entwickelt worden. Damit in Ihrem Betrieb alle gut zu Fuß sind übernehmen wir ein paar Schritte für Sie:
Unser Plus
Persönliche Betreuung
Antrag und Abwicklung
Fertigung und Kontrolle
Prüfkriterien für Einlagen, die in Arbeitssicherheitsschuhen getragen werden können:
Kostenübernahme
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Die Kosten für speziellen orthopädisch angepassten Fußschutz (sowohl Schuhe als auch Einlagen) können auch durch die deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Bei Anträgen und Abwicklung helfen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern.
Versorgungssysteme
Die Baumusterprüfung der Einlagen erfolgt immer im passenden Sicherheitsschuh. Unsere Einlagen sind daher mit diversen Modellen der Hersteller Atlas, Elten, Format, Haix, Künzli, Mascot, Otter, Stabilus und Uvex kombinierbar.
Damit alles läuft
Sie wissen, was Ihr Betrieb braucht, um gut zu funktionieren. Wir wissen, was Füße brauchen, um optimale Leistungen zu erbringen. Wir schauen gern mit Ihnen zusammen, welche Lösung für Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb am besten passen.