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Diabetes ist eine Erkrankung, mit welcher sich vieles im Leben ändert. Doch durch ein paar Umstellungen im Alltag, lässt es sich trotz Diabetes sehr gut Leben. Auch auf unseren Bewegungsapparat hat die Diabetes eine Auswirkung, die man vielleicht nicht sofort erkennen mag. Der sogenannte diabetische Fuß tritt bei Personen auf, die von der Krankheit Diabetes betroffen sind. Doch zuerst ein paar wesentliche Unterschiede bei der Form der Diabetes.
Diabetisches Fußsyndrom: Das diabetische Fußsyndrom ist eine Ansammlung komplexer Symptome, die sich in Folge eines Diabetes Mellitus entwickeln können. Der Entstehung legt man zwei unterschiedliche Ursachen zu Grunde.
Die erste Ursache ist der neuropathische Fuß, bei dem die peripheren Nerven durch jahrelang erhöhten Blutzuckerspiegel geschädigt und zerstört wurden. Dadurch wird der Spannungszustand der Muskeln weitestgehend geschwächt. Das vorhandene Fußgewölbe kann in seiner ursprünglichen Haltung nicht mehr bestehen und bricht zusammen. Dadurch treten bei Betroffenen Taubheitsgefühl und schmerzhafte Druckstellen auf, die meist im Bereich der Fußsohle und der Zehen festzustellen sind. Die Haut ist trocken und auf Grund dessen schnell verwundbar. Es entstehen häufig Geschwüre, die sich infizieren können und nur sehr schwer wieder verheilen. Bei ca. 70% der Patienten liegt eine Neuropathie vor.
Die zweite Ursache ist der ischämische Fuß. Bei diesen Symptomen sterben ganze Gewebezonen auf Grund von Durchblutungsstörungen ab. Durchblutungsstörungen erkennt man am häufigsten an farblich veränderten oder sehr kalten Füßen. Diese Veränderungen treffen 20- 30% der Patienten. Es ist sehr wichtig zwischen den beiden Ursachen zu unterscheiden, da auch unterschiedliche Behandlungsmethoden angewendet werden müssen. Wenn dies nicht erkannt wird kann es zu einer Fehlversorgung kommen.
Falsches Schuhwerk kann bei Diabetespatienten ganz häufig zu erheblichen gesundheitlichen Schäden am Fuß führen. Sehr oft müssen einzelne Zehen oder sogar der ganze Fuß amputiert werden, da eine Therapie falsch angewendet oder zu spät begonnen wurde.
Aus diesem Grund ist eine passende, auf den Patientenfuß abgestimmte Schuhversorgung sehr wichtig. Es gibt in der Regel zwei unterschiedliche Schritte einen Patienten zu versorgen:
Es gibt spezielle Diabetes adaptierte Schuhe verschiedener Hersteller, die dann mit einer speziellen Bettung individuell an den Fuß angepasst werden. Diese Schuhe verringern das Risiko von Druckstellen oder Durchblutungsstörungen durch zu enges Schuhwerk. Des Weiteren können an diesen Schuhen noch Veränderungen, wie z. B. eine Abrollhilfe oder ein Höhenausgleich, vorgenommen werden.
Der Maßschuh ist bei sehr komplexen Verformungen der Füße angebracht. Diese Schuhe werden ganz individuell auf die Füße der Patienten abgestimmt und erhalten auch eine spezielle diabetische Bettung. Diese Art der Versorgung bietet einen hohen Schutz vor Druckstellen und da diese schuhe optimal an die Füße der Patienten angepasst sind besteht ein sehr geringes Risiko von zu engem Schuhwerk.
Generell muss bei einer Versorgung von diabetischen Füßen auf eine genaue und detaillierte Anamnese und Dokumentation geachtet werden, um auch die kleinste Veränderung erkennen und behandeln zu können. Es werden in regelmäßigen Abständen Drucktests an den Füßen vorgenommen und bei einer Schuhversorgung mit Fußbettungen werden Schuh- Innendruckmessungen vorgenommen um eine optimale Druckverteilung auf der Bettung zu gewährleisten. Erst dann können die Schuhe an den Patienten ausgegeben werden.
Bei einer Versorgung mit Schuhen und Bettungen muss jeder Patient auch zu Hause einige Dinge beachten:
Die Füße müssen jeden Abend auf Druckstellen, Rötungen oder andere Veränderungen untersucht werden. Falls solche Veränderungen sichtbar sind muss unverzüglich der Orthopädieschuhtechniker kontaktiert werden, um eine Lösung zu erarbeiten. Ggf. müssen die Bettungen und die Schuhe auf die neue Situation angepasst werden.
Die Schuhe sollten nach Möglichkeit genug Zeit zum Auslüften haben, um eventuelle Restfeuchte zu trocknen.
Bei jeder neuen Versorgung eines Patienten mit diabetischen Füßen muss zuerst der entsprechende Arzt ein Rezept ausstellen, welches der Orthopädieschuhmacher dann mit einem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse zur Genehmigung einreicht. Ist diese Genehmigung eingetroffen werden entweder die vom Patienten ausgesuchten Schuhe bestellt und mit einer passenden Bettung versehen, oder ein Maßschuh wird angefertigt. Bei beiden Vorgängen bedarf es einer persönlichen Abgabe des Orthopädieschuhtechnikers an den Patienten.
In der Regel steht einem Patienten eine Grundversorgung von drei Paar Schuhen zu. Diese beinhaltet zwei Paar Straßenschuhe und ein Paar Hausschuhe. Die Straßenschuhe können frühestens nach zwei Jahren, die Hausschuhe nach vier Jahren neu beantragt werden. Jeder Patient hat zu jedem Paar Schuhe einen Gebrauchsgegenstandwert als Eigenanteil zu entrichten, den die Kassen festgelegt haben.